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Dänische Verkehrsbehörde schützt Fluggastrechte

Fluggesellschaften bekommen eine Frist gesetzt, um stornierte Flüge zurückzuerstatten

Viele Kunden von Fluggesellschaften warten immer noch auf die Rückerstattung ihres Geldes für stornierte Flüge im Zuge der Corona-Pandemie. Nun handelt die dänische Verkehrsbehörde Trafikstyrelse: 12 Airlines bekommen eine Frist für die Rückzahlung gesetzt. Darunter sind SAS, Norwegian, easyJet, Lufthansa und Ryanair.

Fluggastrechte Rückerstattung Stornierung
„Flugzeug im Nebel“. Am Flughafen Kopenhagen. Dänische Verkehrsbehörde schiebt der Verzögerungstaktik der angeschlagenen Fluggesellschaften bei der Rückerstattung der annullierten Tickets einen Riegel vor. (Foto: Tomáš Petrů, CC BY-SA 2.0)
Die zwölf Fluggesellschaften, die von der Fristsetzung betroffen sind, sind SAS, Norwegian, easyJet, Ryanair, Aegean Airlines, Air France, Brussels Airlines, KLM, Lufthansa, TAP Portugal, Thai Air und Vueling Airlines.

Die Maßnahmen umfassen Reisen, die von den Fluggesellschaften annulliert wurden und die von einem Flughafen in Dänemark ausgingen.

Sie gelten auch für Reisen, die von EU-Mitgliedsstaaten ausgehen und auf einem dänischen Flughafen enden.

Wie es auf der Website trafikstyrelsen.dk heißt, gelten die Maßnahmen für Buchungen, bei denen sowohl der Hin- als auch der Rückflug gestrichen wurden, oder wenn der Hinflug gestrichen wurde und der Rückflug daher nicht durchgeführt werden kann.

Trafikstyrelsen kündigt an, dass laufend geprüft werde, ob ähnliche Maßnahmen gegen andere Fluggesellschaften ergriffen werden.

Die Nichteinhaltung der Fristen wird dazu führen, dass Fluggesellschaften wegen Verstoßes gegen EU-Verordnungen über Fluggastrechte eine Anzeige erhalten.

Allein bei Lufthansa liegen noch 1,1 Millionen Rückerstattungsanträge unbearbeitet auf dem Tisch.

Viele Betroffene warten seit Wochen und Monaten auf ihr Geld. Laut europäischem Fluggastrecht steht Fluggästen bei einer Flugstornierung innerhalb von sieben Tagen das Geld für ihre Ticketkosten zu.

ap

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