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Friedensvertrag von Tartu (1920)

Estland verzichtet auf Gebietsansprüche gegenüber Russland

Ist es vorstellbar, dass das „kleine“ Estland historisch bedingte Gebietsansprüche gegenüber dem „großen“ Russland geltend macht?

Friedensvertrag von Tartu
Estlands Außenminister Urmas Reinsalu auf der „Konferenz 100 Jahre Frieden von Tartu“.
(Foto: Dr. M. Pabst)
„Nein“, sagte zu dieser Frage unlängst der estnische Außenminister Urmas Reinsalu. Sein Land plane einen solchen Schritt nicht. Jetzt nicht – und seiner Meinung nach auch in Zukunft nicht, schreibt das russische Portal Kommersant.

Dabei ist die Angelegenheit auf dem Papier längst nicht so einfach, wie es die klare Haltung des Politikers vermuten ließe.

Formal gibt es zwischen Estland und der Russischen Föderation nämlich einen Vertrag, der mit dem derzeitigen Grenzverlauf nur schwer vereinbar ist.

Konkret geht es dabei um den so genannten Friedensvertrag von Tartu aus dem Jahr 1920, der sowohl ehemals estnische Stadt Jaanilinn, das heutige Ivangorod, als auch Gebiete rund um das weiter südlich gelegene Petseri, heute Petschory, innerhalb des estnischen Grenzverlaufs sieht.

Völkerrechtlich sei dieser Vertrag zwar noch in Kraft, ließ Reinsalu wissen.

Da aber eine Nachfolgeregelung – die beide Bereiche auf russischer Seite sieht – seit Jahren auf dem Weg ist, schenkt man sich in Estland jegliche Bemühungen um eine wenig sinnvolle Übergangslösung.

Bereits im Jahr 2014 hatten die Außenminister beider Länder einen neuen Grenzvertrag unterzeichnet.

Dieser muss allerdings beiderseits noch von den Parlamenten gegengezeichnet werden, um den alten Gebietsanspruch offiziell zu den Akten legen zu können.

Lesen Sie auch: Ein Friedensvertrag feiert Geburtstag

sh

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