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„Reisende werden nicht mehr als besonderes Risiko für die Verbreitung von Omikron angesehen“

Schweden schafft die Corona-Test-Pflicht für Reisende aus einigen Ländern ab

Kaum vier Wochen nach ihrer Einführung wird Schweden die Covid-Testpflicht für ausländische Besucher und Reisende aus einigen Ländern abschaffen und die vor dem Jahreswechsel geltenden Regeln für den Impfpass wieder einführen.

Öresund Einreise Schweden
Die Öresundbrücke, ein Symbol für den großen, regelmäßigen Grenzverkehr zwischen Dänemark und Schweden. Foto von Malmö aus gesehen. (Foto: arniii)
Die Regierung kündigte dies auf Antrag der Gesundheitsbehörde an, und die neuen Grenzverkehrsregeln sollen am Freitag, dem 21. Januar, in Kraft treten.

Seit dem 28. Dezember müssen ausländische Staatsbürger (mit einigen Ausnahmen, wie z. B. Personen mit Wohnsitz in Schweden oder Personen, die aus dringenden familiären Gründen reisen) einen negativen Test vorweisen, um in das Land einreisen zu dürfen, unabhängig vom Land der Ausreise oder dem Impfstatus.

Diese Vorschriften wurden eingeführt, nachdem sich die Omikron-Variante des Coronavirus in anderen europäischen Ländern auszubreiten begann, die nun aber auch in Schweden vorherrscht. In Schweden ist die Zahl der neuen Covid-Fälle in den letzten Wochen rapide angestiegen.

„Reisende werden nicht mehr als besonderes Risiko für die Verbreitung von Omikron in Schweden angesehen. Die besondere Anforderung eines negativen Tests auf eine mögliche Covid-19-Infektion, der nicht mehr als 48 Stunden vor der Ankunft in Schweden durchgeführt werden darf, wird daher nicht mehr als verhältnismäßige Maßnahme angesehen, wie die schwedische Gesundheitsbehörde auf Anfrage mitteilte“, hieß es in einer Regierungserklärung vom Dienstag.

Die Einreisebestimmungen, die vor dem 28. Dezember galten, werden nun wieder eingeführt.

Dies bedeutet, dass erwachsene ausländische Staatsbürger:innen (wiederum mit bestimmten Ausnahmen), die aus EU-/EWR-Ländern, einschließlich der nordischen Länder, nach Schweden reisen, entweder das digitale Impfzertifikat der EU oder ein gültiges Äquivalent vorlegen müssen, aus dem hervorgeht, dass die Person entweder vollständig mit einer ersten und zweiten Dosis geimpft ist, nicht mehr als 72 Stunden vor der Ankunft negativ getestet wurde oder sich in den letzten sechs Monaten von einer bestätigten Infektion erholt hat.

Ausländische Staatsangehörige, die von außerhalb der EU/des EWR nach Schweden reisen, fallen unter eine Ausnahme vom allgemeinen Einreiseverbot (z. B. wenn sie in einem „ausgenommenen“ Land leben) und einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist, es sei denn, sie sind ebenfalls von der Testpflicht befreit.

Mehrere Kategorien von Reisenden sind sowohl vom Einreiseverbot als auch von der Vorlage eines negativen Tests an der Grenze befreit, z. B. Personen unter 18 Jahren, Personen, die in Schweden leben, Personen, die aus dringenden familiären Gründen reisen, oder Reisende mit Impfbescheinigungen, die in so genannten „zugelassenen“ Ländern ausgestellt wurden. Eine vollständige Liste der Länder, deren Impfbescheinigungen Schweden für die Einreise akzeptiert, findet man hier (Website in schwedischer Sprache).

Unser QUIZ zum Thema SCHWEDEN

ap

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