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„In böser Absicht“

Lettland: Wachsende Sorge vor Wahlmanipulation durch künstliche Intelligenz

An diesem Dienstag hat der lettische Staatspräsident Edgars Rinkēvičs dem Parlament Saeima Änderungsvorschläge zum Wahlwerbegesetz überreicht. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) in Wahlkampfmaterialien deutlich zu deklarieren.

Edgars Rinkevics
Lettlands Staatspräsident Edgars Rinkevics. (Foto: Saeima)
In einem Schreiben an das Parlamentspräsidium teilte Rinkēvičs mit, die Verbreitung falscher Informationen in Wahlkampfmaterialien sei in einem demokratischen Rechtsstaat wie Lettland nicht zulässig und potenziell zersetzend.

Aus diesem Grund fordert er die politisch Handelnden auf, klarer als bislang hervorzuheben, dass die Öffentlichkeit im Wahlkampf das Recht hat, nicht nur umfassend, sondern auch wahrheitsgemäß informiert zu werden.

„Wenn Wahlmaterial in einem System mit künstlicher Intelligenz erstellt wird oder ein System mit künstlicher Intelligenz in irgendeiner anderen Weise verwendet wird, muss dies klar und eindeutig angegeben werden“, lässt sich Rinkēvičs zitieren.

Im Vorfeld hatte das lettische Institut für Korruptionsprävention und -bekämpfung (KNAB) bereits vor der Gefahr gewarnt, KI könne bei den anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament bewusst eingesetzt werden, um Informationen zu verfälschen.

Der Einsatz von KI zur Beeinflussung von Wahlen ist bisher kaum erforscht

In seinem Schreiben an die Saeima betonte Rinkēvičs, dass das Recht der Wähler auf Teilnahme an fairen und freien Wahlen nicht durch den Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz beeinträchtigt werden dürfe.

„Solche Systeme der künstlichen Intelligenz wurden bereits anderswo in der Welt eingesetzt, um den Wahlprozess zu beeinflussen und die Meinung zu manipulieren sowie Desinformationen zu verbreiten“, bringt der Präsident seine Sorge zum Ausdruck.

Ein Problem an der Sache: Der Einsatz von KI zur Beeinflussung von Wahlen wurde bisher kaum erforscht. Es gibt in dem Bereich laut LSM.lv auch noch keinen umfassenden Rechtsrahmen, der dazu geeignet wäre, Verstöße wirklich trennscharf kenntlich zu machen. Schwierige Ausgangslage.

„Es gibt jedoch unbestreitbare Beweise dafür, dass solche künstlichen Intelligenzsysteme bei einigen Wahlen in jüngster Zeit in böser Absicht eingesetzt wurden – etwa in der Slowakei, in Argentinien und in Polen“, so Rinkēvičs weiter. Gut, dass er das Problem so klar beim Namen nennt.

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