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High durch Sahnepatronen

Dänemark will Jugendliche vor Lachgas-Missbrauch schützen

Dänemark hat vor, den Verkauf von Lachgaspatronen an Minderjährige zu verbieten. Der Grund: Die normalerweise zur Herstellung von Schlagsahne oder zum Aufblasen von Ballons verwendete Substanz ist auch anderweitig verwendbar. Nämlich zum Inhalieren und High-Werden, was gerade bei Jugendlichen in Dänemark hoch im Kurs zu stehen scheint – oft mit unabsehbaren Folgen für die Gesundheit.

Lachgas Dänemark
Lebensfreude. (Foto: Joe Pizzio)
Geplant ist neben dem Verkaufsstopp an Minderjährige, dass ab Mai 2020 auch Erwachsene nur noch maximal zwei Patronen erwerben dürfen. Von parlamentarischer Seite wird dafür mit einer breiten Mehrheit gerechnet. Zu ernst ist das Problem inzwischen geworden. Seit 2016 soll es in Dänemark in Verbindung mit Lachgasmissbrauch zu drei Todesfällen gekommen sein.

„Wir sind fest entschlossen, den allzu einfachen Zugang zu Lachgas zu beenden – und so die missbräuchliche Verwendung der Gaskartuschen durch junge Menschen stark einzudämmen“, teilte Simon Kollerup, dänischer Minister für Industrie, Wirtschaft und Finanzen, hierzu mit.

Distickstoffoxid, landläufig als Lachgas bezeichnet, wurde lange Jahre als Anästhetikum zur Schmerzlinderung eingesetzt. Dabei kann das Gas eine euphorische Wirkung entfalten, was es zuletzt aus ganz anderen Motiven immer attraktiver hat werden lassen: als völlig legal und zum kleinen Preis käufliche Freizeitdroge.

Gesundheitsexperten sind deshalb alarmiert, weil die regelmäßige Einnahme von Lachgas das Nervensystem schädigen und neben Herzrhythmusstörungen zu Gedächtnisverlust führen kann – ein im schlimmsten Fall tödlicher Trip.

Alarmierend ist zugleich, dass einer aktuellen Umfrage zufolge inzwischen fast jeder sechste dänische Junge/Mann im Alter von 15 bis 25 Jahren mit Lachgas experimentiert haben soll. Auf weiblicher Seite sind es etwa zehn Prozent. Das Gas ist als „Glücksbringer“ also längst in der Fläche angekommen.

EU-weit wäre Dänemark das erste Land, das den Verkauf von Lachgas an Jugendliche gesetzlich unterbindet bzw. stark einschränkt.

sh

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