Steuer erst beim Verkauf

Mitarbeiter als Miteigentümer: Dänemark lockert Regeln für Unternehmensbeteiligung

In Dänemark sollen mehr Angestellte Miteigentümer ihrer Arbeitgeber werden
In Dänemark sollen mehr Angestellte Miteigentümer ihrer Arbeitgeber werden. (Symbolbild: This_is_Engineering)
Wer in Dänemark für ein mittelständisches Unternehmen arbeitet, soll künftig einfacher Miteigentümer werden können. Ab dem 1. Juli gilt eine neue Regelung, die kleinen und mittleren Unternehmen erlaubt, ihren Beschäftigten unbegrenzt viele Unternehmensanteile anzubieten – bisher war das nur in engem Rahmen möglich, das gibt der dänische Wachstumsminister in einer Mitteilung bekannt.

Steuer erst beim Verkauf

Kern der Neuregelung ist eine grundlegende Änderung der Besteuerung: Mitarbeiteranteile werden künftig erst dann versteuert, wenn sie verkauft werden – nicht mehr laufend wie bisher. Zudem entfällt die bisherige Obergrenze für den Umfang der Beteiligung.

Steuer- und Wachstumsminister Jakob Engel-Schmidt erhofft sich davon einen Schub für die dänische Gründerkultur: Mehr Menschen sollten den Schritt wagen, Miteigentümer ihres Unternehmens zu werden – und im Erfolgsfall finanziell davon zu profitieren.

„Dänemark braucht viel mehr Erfolgsgeschichten. Viele Gründer und Startups haben das Potenzial, zu wachsen, mehr Menschen einzustellen und neue Märkte zu erschließen. Aber Wachstum entsteht nicht von selbst. Es entsteht durch engagierte Beschäftigte, die an ihr Unternehmen glauben und Energie hineinstecken. Wer zum Erfolg beiträgt, soll auch daran teilhaben können“, so der Minister.

Engel-Schmidt kündigte zudem ein Folgepaket an: „Wir werden ein Gründerpaket 2.0 vorlegen, das Mitarbeiteranteile noch attraktiver macht, den Zugang zu Risikokapital erleichtert und steuerliche Hürden abbaut. Das ist der Weg, um Dänemark zu einem noch besseren Land für Unternehmensgründungen und Wachstum zu machen.“

Gründerpaket aus 2024 tritt in Kraft

Die Änderungen waren bereits Teil des Gründerpakets von 2024, warteten aber auf die Genehmigung der EU. Diese liegt nun vor. Beschäftigte in nicht börsennotierten Unternehmen, die seit höchstens zehn Jahren bestehen, können künftig unbegrenzt viele Mitarbeiteranteile erhalten – darunter auch Bezugsrechte. Voraussetzung ist ein Grundgehalt von mindestens 265.300 dänischen Kronen, umgerechnet rund 35.500 Euro im Jahr.

Die Neuregelung gilt für Unternehmen mit bis zu 150 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von maximal 200 Millionen Kronen – das entspricht etwa 26,8 Millionen Euro.

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