Neue Regeln gelten ab Mitte Juli

Schweden schafft dauerhafte Aufenthaltstitel für Flüchtlinge ab

Ulf Kristersson
Der schwedische Ministerpräsident Ulf Kristersson. (Foto: Johannes Frandsen / Regierungskanzlei Schwedens)
Der schwedische Reichstag hat eine weitreichende Verschärfung des Aufenthaltsrechts beschlossen. Künftig sollen Schutzbedürftige, dauerhaft in Schweden lebende Personen sowie deren Angehörige grundsätzlich keine unbefristeten Aufenthaltstitel mehr erhalten. Das geht aus einer Mitteilung des Reichstags vom Dienstag hervor.

Das schwedische Parlament stimmte am 9. Juni für den Vorschlag der Regierung. Ab dem 12. Juli sollen Asylsuchende in Schweden demnach nur noch befristete Aufenthaltstitel erhalten. Für den Beschluss votierten laut schwedischen Medien alle Parteien mit Ausnahme der Grünen von Miljöpartiet und der Linkspartei Vänsterpartiet.

Regierung begründet Entscheidung mit humanitären Gründen

Der Reichstag begründet die Gesetzesänderung damit, dass das schwedische Regelwerk für internationalen Schutz und Asylverfahren an das Mindestniveau des EU-Rechts angepasst werden soll. Ziel sei es, bessere Voraussetzungen für Integration zu schaffen und Ausgrenzung zu verringern, indem die asylbezogene Einwanderung reduziert werde.

Damit verabschiedet sich Schweden weiter von einer Migrationspolitik, die lange Zeit im europäischen Vergleich als vergleichsweise großzügig galt. Unbefristete Aufenthaltstitel waren für viele Geflüchtete bislang ein wichtiger Schritt zu langfristiger Sicherheit und Planbarkeit. Künftig wird der Aufenthalt stärker an befristete Genehmigungen geknüpft.

Migrationsminister Johan Forssell von den Moderaten verteidigte die Änderung laut Dagens ETC. Er argumentiert demnach, die neuen Regeln machten es Asylsuchenden nicht schwerer, in Schweden zu bleiben. Stattdessen sollten Betroffene künftig die schwedische Staatsbürgerschaft beantragen.

Offen bleibt in der politischen Debatte vor allem die Frage, wie mit bereits bestehenden unbefristeten Aufenthaltstiteln umgegangen wird. Dagens ETC weist darauf hin, dass umstritten ist, ob solche Aufenthaltstitel künftig widerrufen werden können.

Neue Regeln gelten ab Mitte Juli

Die meisten Gesetzesänderungen sollen nach Angaben des Reichstags am 12. Juli 2026 in Kraft treten. Für einzelne Übergangsbestimmungen gelten abweichende Regeln. Änderungen im neuen Aufnahmegesetz sollen erst am 2. Oktober 2026 wirksam werden.

Die Regierung verfolgt damit das Ziel, die Zuwanderung über das Asylsystem zu begrenzen und das schwedische Aufenthaltsrecht künftig nur noch an den Mindeststandards der Europäischen Union auszurichten.

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