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„Hat Pflichten nicht vernachlässigt“

Finnland: Sanna Marin nach rauschender Partynacht im August nun auch juristisch entlastet

Finnlands Regierungschefin Sanna Marin war an einem Wochenende im Augst richtig nach Party. Sie lud Freunde und Bekannte (teils aus der finnischen Öffentlichkeit) in ihren offiziellen Dienstsitz ein. Man feierte ausgelassen, tanzte, posierte, hatte Spaß. Mal Dampf ablassen in anstrengenden Zeiten.

Part Sanna Marin
Sanna Marin beim Partymachen im Sommer.
Das Problem für Marin: Teile des Geschehens wurden nicht nur in Videos festgehalten, sondern fanden über die sozialen Medien auch den Weg in die Weltöffentlichkeit – und wurden hier, je nach Gemütslage, gefeiert oder verdammt. Dazwischen nichts, wie leider so oft in unserer Zeit.

Vor allem für die finnische Opposition waren die Videos natürlich ein gefundenes Fressen. Man arbeitete sich tagelang an Marins Partynacht ab, stellte ihren Führungsstil in Frage und trieb die 36-Jährige sprichwörtlich in einen Drogentest. Ergebnis: negativ. Aber durch war das Thema noch nicht.

Das zeigt sich daran, dass in dieser Woche, also gut ein Vierteljahr nach der betreffenden Partynacht, der finnische Justizkanzler Tuomas Pöysti eine juristische Einordnung vornahm. Sein Urteil: Sanna Marin habe ihre Dienstpflicht an besagtem Wochenende nicht vernachlässigt. Also Schwamm drüber.

Veranlasst hatten die Untersuchung Beschwerden über Marins Verhalten, die in den Tagen und Wochen nach der Party bei der Justiz eingegangen sind. Nicht wenige in Finnland scheinen ihr Urteil über die Regierungschefin seit Bekanntwerden der Angelegenheit abschließend gefällt zu haben.

Der Justizkanzler stellte in seiner Erklärung aber klar, dass „das Verhalten Marins von den Strafverfolgungsbehörden nur dann beurteilt werden kann, wenn es sich um offizielle Amtshandlungen handelt.“

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Die eingegangenen Beschwerden hätten jedoch Bezug zu einer reinen Freizeitaktivität. Und in diesem Kontext könne man Marin in ihrer Position als Staatsdienerin weder rechtswidriges noch pflichtvergessenes Verhalten nachweisen bzw. vorwerfen.

Ferner sei es nicht die Aufgabe des Justizkanzlers, die Moral des Handelns der Regierungschefin zu beurteilen. Und auch nicht ihre politische Glaubwürdigkeit oder den Grad des Vertrauens, den sie genieße.

Zudem wird klargestellt, dass auch die Nutzung des Dienstsitzes kein juristisches Problem darstelle. Es sei zulässig, den Amtssitz für private Veranstaltungen zu nutzen, so Pöysti. Laut Yle.fi sind Gäste dann noch nicht einmal verpflichtet, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.

Freispruch in allen Punkten, kann man da nur sagen. Dennoch wird sich Marin im kommenden Sommer sicherlich zweimal überlegen, wann und wo und in welchem Rahmen sie feiern wird. Es läuft auf eine „Kamera aus!“-Party hinaus.

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