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„No peeing towards Russia!“

Pinkeln Sie nicht nach Russland – Behörden in Nordnorwegen warnen Touristen

Die norwegisch-russische Landgrenze gehört mit zum Nördlichsten, was Europa zu bieten hat. Die Verbindung beider Länder ist fast 200 Kilometer lang.

Grenze Norwegen Russland
Kirkenes, an der Grenze zwischen Norwegen und Russland.
(Symbolbild: Serena Tang, CC BY-NC-ND 2.0)
Und vor allem: Sie ist sowas von ruhig und beschaulich, dass der Barents Observer diesen Grenzabschnitt jüngst zum wohl friedlichsten von ganz Russland erklärt hat.

Damit das auch so bleibt, lassen die norwegischen Behörden nichts unversucht. Neuestes Beispiel dafür ist ein Schild, das an einem völlig unscheinbaren Flüsschen aufgestellt wurde, durch dessen Mitte die Grenze verläuft.

Als in dieser Form wohl einzigartiger Aufruf zur Völkerverständigung steht auf dem Schild: „Pinkeln Sie nicht nach Russland!“ Ja, richtig gelesen. Grenznahes, womöglich sogar grenzüberschreitendes Urinieren rüber zum Nachbarn gilt hier oben schon als Ernstfall.

Wer es doch nicht unterlassen kann, muss beim Erwischtwerden mit einer saftigen Strafe von 3.000 Kronen rechnen. Umgerechnet sind das fast 300 Euro. Ein harter, aber nach Auffassung der Behörden gerechter Kurs, wenn man meint, hier oben die russischen Freunde beleidigen zu müssen.

Und seien Sie sich bewusst, heißt es dann noch, dass Norwegens Grenzschutzbeamte mit ihren Kameras alles mitbekommen, was sich in dem Bereich abspielt. Dazu ein norwegischer Grenzkommissar: „Wir warnen viele Besucher davor, durch unbedachtes Handeln einen Zwischenfall auszulösen.“

Daher werden alle Touristen im Grenzgebiet dazu aufgerufen, sich vorher gründlich mit den geltenden Vorschriften vertraut zu machen. Viele nutzen die physische Nähe zu Russland für ein Selfie, was natürlich okay ist. Nur rüber soll halt nichts, weder Steine noch Urin noch sonst was.

Dass die Grenze in dieser Region nicht streng bewacht und ausgebaut ist, liegt vor allem an einer Regelung beider Länder aus dem Jahr 1950. Diese regelt klipp und klar, wie sich Bürger und Touristen in den grenznahen Gebieten zu verhalten haben.

Und § 3 der Regelung besagt, dass „beleidigendes Verhalten entlang der Grenze, das sich gegen den Nachbarstaat oder seine Behörden richtet, unerlaubt ist“. Verstöße dagegen können mit Geld- oder Haftstrafen von bis zu 3 Monaten geahndet werden. Dann doch besser hinter den nächsten Busch.

Erst vor wenigen Monaten musste eine Frau fast 800 Euro Strafe zahlen, weil sie ihre Hand über die Grenze zu Russland gehalten hatte. Auch dieser Vorfall wurde von Überwachungskameras aufgezeichnet und später als Beweismaterial verwendet.

QUIZ

sh

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