Facebooktwitterpinterestrssinstagram

Homeoffice und Fernunterricht werden dringend empohlen

Ab morgen landesweiter Lockdown in Litauen

Die litauische Regierung hat am Mittwoch beschlossen, eine dreiwöchige landesweite Abriegelung einzuführen. Einige Unternehmen werden ihren Betrieb einstellen oder reduzieren müssen, strengere Maßnahmen zur Infektionskontrolle werden durchgesetzt, und Arbeit und Ausbildung werden mit einem Minimum an Kontakten organisiert, heißt es in einer Regierungserklärung.

Lockdown Litauen
Gesichtsmasken. (Foto: Willfried Wende)
Vom 7. November bis zum 29. November wird es keine kommerziellen oder nichtkommerziellen Kultur-, Unterhaltungs- oder Sportveranstaltungen im Innen- oder Außenbereich geben. Ausnahmen gelten für Profisport ohne Zuschauer. An Beerdigungen dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen.

Catering-Unternehmen dürfen keine Kunden vor Ort bedienen, sie dürfen jedoch Essen zum Mitnehmen anbieten. Dies gilt auch für Restaurants, Cafés, Bars, Nachtclubs und andere Unterhaltungsstätten sowie für Spiel- und Wettbüros.

Geschäfte bleiben offen, müssen jedoch eine Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern pro Besucher gewährleisten. Das gilt auch für Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Marktplätze und andere öffentliche Verkaufsstellen.

Es werden keine Versammlungen an öffentlichen Plätzen für Gruppen von mehr als fünf Personen stattfinden, mit Ausnahme von Familienmitgliedern, wobei in allen Fällen ein Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten werden muss. Personen über sechs Jahren müssen an öffentlichen Orten eng anliegende Gesichtsmasken tragen, die Nase und Mund bedeckt.

Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen mindestens einen Meter voneinander entfernt sitzen.

Das Überschreiten der Staatsgrenze wird weiterhin beschränkt bleiben: Die Einreise von Ausländern wird nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt sein.

Der litauischen Bevölkerung wird empfohlen, von nicht lebensnotwendigen Reisen abzusehen und den Wohnort nur zum Zweck der Arbeit, des Einkaufens, der Gesundheit und anderer lebensnotwendiger Dienstleistungen zu verlassen.

Homeoffice wird, soweit möglich, dringend empohlen.

Kindergärten und Grundschulen sowie Sonderschulen und Sonderschulklassen werden wie gewohnt weitergeführt, während Vorschulen und Sekundarschulen entweder einen Teil ihres Unterrichts online verlegen oder ganz auf Fernunterricht umstellen werden.

Die berufliche Aus- und Weiterbildung, mit einigen Ausnahmen, sowie Hochschulstudium müssen online angeboten werden.

Besuche in Fürsorgeheimen werden sind verboten, es sei denn, es handelt sich um Besuche von Bewohnern im Endstadium oder um Besuche in Erfüllung einer Dienstleistung.

Auch Krankenhausbesuche sind verboten, es sei denn, es handelt sich um den Besuch von unheilbar kranken Patienten, Kindern unter 14 Jahren und Patienten auf Entbindungsstationen mit Genehmigung der jeweiligen Krankenhausleitung.

ap

Sie wollen diesen Beitrag teilen?

Facebooktwitterredditpinterestmail
Subscribe
Benachrichtige mich zu:
guest

0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen