Streit um die Wiederholungsgefahr
Høiby darf die Haft zu Hause verbringen – doch das Gefängnis verlässt er vorerst nicht

Høiby akzeptiert den Beschluss. Die Staatsanwaltschaft dagegen legt Beschwerde ein und beantragt aufschiebende Wirkung – Høiby soll also im Gefängnis bleiben, bis die nächsthöhere Instanz darüber entschieden hat.
Streit um die Wiederholungsgefahr
Die Staatsanwaltschaft sieht die Gefahr, dass Høiby erneut Straftaten begeht. Die Verteidigung hält die Wiederholungsgefahr dagegen für verringert.
Høiby sitzt seit Februar in Haft. Er wurde kurz vor Beginn des Prozesses gegen ihn vor dem Bezirksgericht inhaftiert.
https://www.nordisch.info/daenemark/wie-gut-kennen-sie-daenemark/
