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Grob unverantwortliche Behandlung von Nutztieren

Schweinezüchter erhält sechs Monate Gefängnis wegen Quälerei von Schweinen

Ein Mann aus Kalundborg in Dänemark ist wegen grober und unverantwortlicher Behandlung von Schweinen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Insgesamt erhielt er eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten, die zweite Hälfte wurde auf Bewährung ausgesetzt. Das berichtet die Nachrichtenagentur Ritzau.

Schweinezüchter verurteilt Tiermissbrauch
Ein zufriedenes Schwein. (Symbolbild: Georg Krause)
Der 65-jährige Schweinezüchter wurde außerdem vom Bezirksgericht Holbæk zu einer Geldstrafe von 100.000 DKK (rund 13.500 Euro) verurteilt und darf nicht mehr mit Nutztieren arbeiten.

Die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde hat mehrere Inspektionen durchgeführt und dabei Schweine gefunden, die so krank waren, dass sie eingeschläfert werden mussten.

Bei diesen Besuchen wurde festgestellt, dass hunderte von Tieren u. a. an Arthritis, Enzephalitis, Leistenbruch und Abszessen litten.

In sechs Fällen konnte eine Misshandlung der Schweine nachgewiesen werden, während es mehrere hundert Fälle von rücksichtsloser und grob unverantwortlicher Behandlung gab, wie das Gericht feststellte.

Mann bestreitet Schuld

Es wurde auch festgestellt, dass kranke Tiere nicht von anderen Tieren isoliert wurden, wie es die Vorschrift ist, zudem gab es Verstöße bei der Abrechnung von Medikamenten und den Umgang mit toten Tieren.

In der Anklageschrift heißt es, dass die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde bei den Inspektionen in mehreren Fällen Schweine vorfand, die so schwer verletzt waren, dass sie eingeschläfert werden mussten.

„Dies ist ein äußerst schwerwiegender Fall von grob unverantwortlicher Behandlung von Nutztieren. Immer wieder konnten die Behörden feststellen, dass die Tiere in höchstem Maße kritikwürdigen Bedingungen ausgesetzt waren“, so Camilla Meding in einer Pressemitteilung zum Urteil der Polizei von Mittel- und Westjütland.

„Mit dem heutigen Urteil haben wir dem Mann nun die Möglichkeit genommen, mit Tieren zu arbeiten.“

Der 65-Jährige hat während des gesamten Verfahrens seine Schuld bestritten.

Er hat nun 14 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob er gegen das Urteil Berufung einlegen will.

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