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Anders als bei „Metallica“ und „Google“

Schweden: Paar darf Sohn nicht „Wladimir Putin“ nennen

Schwedische Eltern sind verpflichtet, die Namen neugeborener Kinder innerhalb der ersten drei Monate der Steuerbehörde Skatteverket zu melden. Hier wird dann entschieden, ob sich die Namensgebung im Rahmen des Gebräuchlichen bewegt. Reine Formsache. Normalerweise.

Wladimir Putin Schweden
Die schwedische Steuerbehörde Skatteverket lehnte den Antrag eines Paares ab, ihren Sohn Wladimir Putin zu nennen. (Symbolbild: Colin Maynard)
Nicht so im Fall eines schwedischen Paares, das entschieden hatte, seinen Sohn Wladimir Putin zu nennen – also exakt wie der russische Staatspräsident.

Wie The Independent meldet, wurde dem Paar nach Prüfung des Sachverhaltes nun mitgeteilt, der Name sei nicht zulässig. Verbunden mit der Aufforderung, einen neuen zu finden, der sich innerhalb des zulässigen Spektrums befindet.

Den Vorschriften zufolge dürfen Vornamen nicht anstößig sein oder im späteren Leben zu Problemen für den Namensträger führen. Zudem dürfen die gewählten Vornamen keine eindeutige Ähnlichkeit zum Nachnamen aufweisen.

Kurzum: Namen, die aus offensichtlichen Gründen nicht als Vornamen geeignet sind, werden behördlich nicht genehmigt.

Laut Medienberichten soll sich das Paar keiner Schuld bewusst sein und auch nicht darüber informiert worden sein, gegen welchen Grundsatz der Name Wladimir Putin verstoße.

Andere bei Skatteverket abgelehnte Namen sollen beispielsweise Allah, Ford und Pilzner sein. Hingegen wurden Metallica und Google für gut befunden. So ganz eindeutig scheint die Sache also nicht zu sein.

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sh

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