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Namenskomitee verhindert Schlimmeres

Island und der Teufel: „Lusifer“ als Kindername nicht erlaubt

Bei der Namensgebung haben isländische Behörden ein gehöriges Wörtchen mitzureden. So geschehen zuletzt, als Eltern ihrem Kind den zwar wohlklingenden, für das offizielle Namenskomitee Islands aber zu sehr nach Teufel und Verdammnis klingenden Namen Lusifer verpassen wollten.

Island Vornamen
Mutter mit einem Satansbraten (?) im Skaftafell-Nationalpark, Island. (Foto: Aswin)
Hintergrund: Der daran angelehnte Begriff Luzifer (auch Lucifer) steht im christlichen Sprachgebrauch für den Teufel. Dementsprechend urteilte das Komitee, „Lusifer“ nicht in das Register der offiziell erlaubten Namen aufnehmen zu können.

Es sei schließlich nicht auszuschließen, dass „einer der Namen des Teufels“ dem Kinderwohl im Wege stehen könne, heißt es weiter in der Begründung.

Der lange Atem des Namenskomitees

Das Namenskomitee spielt in Island eine größere Rolle als andernorts. Es hat die Aufgabe, die isländische Tradition dadurch zu wahren, dass lange existierende Sprachregeln auch bei der Namensgebung nicht gebrochen werden.

Und in der Tat lässt sich sagen, dass sich die Namensgebung in Island seit dem Mittelalter nicht oder nur wenig geändert hat. Bestes Beispiel hierfür ist, dass in Island noch immer nach dem sogenannten Patronym-System benannt wird.

Also nach jener Regel, der zufolge die Nachnamen von Kindern in der Regel den Vornamen von Vater oder Mutter beinhalten – erweitert um das Wort „Son“ (Sohn) oder „Dottir“ (Tochter).

Victor Gudmundssons Vater wird also Gudmund gewesen sein. Ausgeschlossen bleibt durch das jüngste Urteil des Namenskomitees hingegen, dass Grit oder Marie dereinst Lusifersdottir heißen werden.

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