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Namensrechte

Feta-Stress mit Griechenland: isländisches Unternehmen muss Käse umbenennen

Ein isländisches Unternehmen hat einen Teil seiner Käseprodukte „Feta“ genannt – und nun auf offener EU-Bühne Ärger mit Griechenland bekommen. Der Grund ist, dass Griechenland den Begriff hat schützen lassen.

Feta Käse Island
Isländischer Feta. (Foto: Félag atvinnurekenda)
Emmanouil Fragkos, für Griechenland Abgeordneter im Europäischen Parlament, hat in dem Streit mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass Feta eine rein griechische Spezialität ist. Um den Namen tragen zu können, müsse die Ziege oder das Schaf schon auf griechischen Wiesen geweidet haben, sagte er.

Zwar ist Island kein EU-Mitglied, sondern lediglich Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dennoch will das isländische Unternehmen nun einlenken und seine Produkte schnellstmöglich in „Salatostur“ (Salatkäse) und „Veisluostur“ (Partykäse) umbenennen.

Champagner, Stilton oder Parmaschinken sind weitere Begriffe, die namensrechtlich geschützt und laut EU-Regeln lediglich regional vergeben werden dürfen.

sh

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